Unterschriften gesammelt bis zum 4. Oktober 2024: (davon online)
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Petition an den Stadtrat von Aarau (Aarau ist Hauptaktionärin (95%) Eniwa Holding AG)
Die Schweizer Bevölkerung hat am 9. Juni 2024 entschieden, dass die Schweiz bis 2035 viel neuen Solarstrom produzieren muss, nämlich 35'000 GWh/Jahr – und dass sie zusätzliche Kapazitäten für 700 GWh/Jahr Wasserstrom schaffen muss. Bis ins Jahr 2050 sollen es 2000 GWh werden.
80% des Solarstroms soll auf den bestehenden Dächern des Mittellandes produziert werden. Der zusätzliche Wasserstrom muss vorallem in den Alpen produziert werden – für den Winter.
Verantwortlich für die Stromproduktion sind die Kantone und die Gemeinden, die die rund 630 Elektrizitätsfirmen besitzen, die unseren Strom produzieren und verteilen. Alleine im Aargau sind es 103 solche Elektrizitätsfirmen – sie alle sind im Besitz der Gemeinden und des Kantons.
Die ENIWA muss darum in ihrem Verteilungsgebiet bis in 11 Jahren zusätzlich 300 GWh/Jahr Solarstrom produzieren und verteilen. Das ist 2,4 mal mehr, als das neue Kraftwerk Aarau liefern wird und 75 mal mehr, als sie mit dem Abbruch des Mitteldamms zusätzlich erzielen könnte (4 GWh/Jahr).
Darum fordern wir den Stadtrat von Aarau auf, die ENIWA zu beauftragen:
Das Schweizer Volk hat am 9. Juni 2024 das «Stromgesetz» mit 69% JA angenommen. Damit hat die Schweiz u.a. beschlossen, dass die Kantone und Gemeinden mit ihren Elektrizitätsfirmen bis in 11 Jahren (2035) neu zusätzlich 35 TWh/Jahr Strom aus neuen erneuerbaren Energien produzieren (lassen) und verteilen müssen. Bis im Jahr 2050 müssen es 45 TWh/Jahr sein. 80% davon müssen auf den bestehenden Dächern und Anlagen produziert werden. Heute produzieren dieselben Elektrizitätsfirmen bereits 37 TWh/ Jahr Wasserstrom. Um die Versorgungssicherheit im Winter zu sichern, müssen sie mit 16 neuen alpinen Anlagen zusätzlich noch 2 TWh/Jahr neuen Wasserstrom erzeugen.
Gemäss Art. 54 der Verfassung des Kantons Aargau sorgen Kanton und Gemeinden für die notwendige, umweltgerechte und wirtschaftliche Energieversorgung und haben das Recht, dafür eigene Energiefirmen zu betreiben oder sich daran zu beteiligen. Darum sind auch die Energieunternehmen der Gemeinden verpflichtet, ihren Anteil an die vom Schweizer Stimmvolk beschlossene neue Stromproduktion beizusteuern. Proportional zu den heute im Versorgungsgebiet der Eniwa konsumierten rund 470 GWh sind das bis 2035 insgesamt +300 GWh/Jahr. Eine genaue Herleitung dieser Zahl findet sich unter www.rettet-den-mitteldamm.ch/eniwa-und-die-energiewende/.
Das Kraftwerk Aarau produziert im aktuellen Zustand rund 100 GWh/Jahr (je nach Niederschlag). Das neue Kraftwerkprojekt, das die Eniwa plant, soll gemäss Eniwa neu 125 GWh/Jahr produzieren, auch wenn der Mitteldamm und der kleine Schwimmkanal erhalten bleiben. Darum kann die Eniwa von den zusätzlichen Bundessubventionen (+25% der Baukosten) profitieren, ohne den Mitteldamm abreissen zu müssen, weil sie auch so den Schwellenwert von +20% Mehrproduktion übertreffen kann.
Wenn die Eniwa den ganzen Mitteldamm abreissen würde und so den hydrodynamischen Widerstand bei grösseren Fliessgeschwindigkeiten reduzieren könnte, würde während 150 Tagen im Jahr – vorwiegend im Sommerhalbjahr – eine Strommehrproduktion resultieren – insgesamt 4 GWh/Jahr. Diese Zahl wurde von den Anwälten der Eniwa im Einspracheverfahren vor dem Solothurner Obergericht bestätigt (Beweis).
Solar- und Windenergie gelten heute weltweit als die billigsten Energiequellen. Mit Investitionen von CHF 20 Mio. können heute Anlagen installiert werden, die jährlich 20 GWh produzieren – also 5 mal mehr, als die Zerstörung des Mitteldamms bringen würde. Wie kommen wir auf diese Zahl? Der Bundesrat hat soeben in der Verordnung zum neuen Stromgesetz festgelegt, dass alle EVU (Energie-Verteilungsunternehmen) den Strom der privaten PV-Anlagen mit mindestens 4,6 Rp/kWh vergüten müssen. Denn dies sind die Gestehungs- kosten von Referenzanlagen. Siehe auch www.rettet-den-mitteldamm.ch/eniwa-und-die-energiewende/.
Die Einsprechenden gegen das ganze Kraftwerkprojekt verlangen, dass die historische Kraftwerkanlage – alle Gebäude und die ganze Kanalanlage – erhalten bleibt und die neuen Turbinenanlagen in diesen historischen Strukturen «eingebaut werden» - so wie das bei anderen historischen Kraftwerksanlagen ebenfalls realisiert worden ist. Da gemäss Gutachten der ENHK und der EKD vom 20.09.2020 die gesamte Kraftwerksanlage unter Schutz steht (ISOS-Objekt 1A, Natur- und Heimatschutzgesetz), darf diese - inkl. Mitteldamm - nur dann abgerissen werden, wenn es keine Alternativen gibt, um das Ziel der Mehrstrom-Produktion zu erreichen. Die Eniwa hat diese Alternativen nie geprüft. Der Verein Rettet den Mitteldamm konnte nachweisen, dass diese sehr wohl existieren. Das Verwaltungsgericht des Kantons AG hat diese Position im Urteil vom 8. Oktober 2024 übrigens klar bestätigt, d.h. der gesamte Mitteldamm ist Teil des geschützenen ISOS-Objekts.
Ein Kompromiss zwischen der Eniwa und den Einsprechenden, der im Wesentlichen den vollständigen Erhalt des ganzen Mitteldamms und damit auch des kleinen Kanals beinhalten würde, könnte die Blockierung sofort beenden. Andernfalls drohen jahrelange Verzögerungen durch die Verfahren in den Kantonen Solothurn und Aargau. Die Verhandlungen vor den Obergerichten und dem Bundesgericht könnten sich bis 2030 hinziehen. Im für die Eniwa und die Stadt Aarau schlechten Fall könnte es dazu führen, dass sie das gesamte Projekt nochmals ganz von vorne beginnen müssten. Eine Inbetriebnahme könnte sich leicht bis 2035 verzögern.
Sogar unter der Annahme, dass die aktuelle durchschnittliche Jahresproduktion bei 100 GWh liegt (statt nur bei den in den fünf Jahren 2019 bis 2023 durchschnittlich tatsächlich produzierten 93 GWh/Jahr, siehe oben), ergeben sich Mehrproduktionen von 29% (die Gesamtproduktion liegt mit kompletter Entfernung des Mitteldamms bei 129 GWh/Jahr) resp. 25% (die Gesamtproduktion liegt bei 125 GWh/Jahr, falls der Mitteldamm erhalten bleibt). Der Schwellenwert von 20% Mehrproduktion, welcher für die Auszahlung von Bundessubventionen relevant ist, wird also mit beiden Varianten locker überschritten. Somit darf mit Fug und Recht geschlossen werden, dass das neue Projekt aufgrund der erwarteten Mehrproduktion die zusätzlichen Bundessubventionen erhalten wird, und zwar unabhängig davon, ob der Mitteldamm entfernt wird oder nicht.
Stellt man die beiden Varianten einander gegenüber, so ergibt sich, dass das Neubauprojekt mit Erhalt des Mitteldamms finanziell deutlich attraktiver ist als das Neubauprojekt mit kompletter Entfernung des Mitteldamms. Der Hauptgrund für die gesteigerte Kosteneffizienz lässt sich damit erklären, dass man die zusätzliche Mehrproduktion von 4 GWh/Jahr, die der Abriss des Mitteldamms ermöglichen würde, mit einem massiven Einsatz von finanziellen Mitteln — 20 Millionen Schweizer Franken — erkaufen muss. Der «Mitteldammstrom» wäre also extrem teuer! Die eingesparten Mittel (ca. 20 Millionen Franken) könnten ökonomisch wirksamer und auch nachhaltiger eingesetzt werden, z.B. für Photovoltaikanlagen auf Dächern, wie das vom Schweizer Volk am 9. Juni 2024 mit der Annahme des «Stromgesetzes» beschlossen wurde.
Verein «Rettet den Mitteldamm», Wasserfluhweg 20, 5000 Aarau
oder per E-mail an info@rettet-den-mitteldamm.ch
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